Vorsorge

Individuelle gynäkologische Vorsorge zur frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen

In jeder Lebensphase einer Frau können gesundheitliche Veränderungen oder Erkrankungen auftreten. Viele dieser Erkrankungen lassen sich durch regelmäßige gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkennen oder sogar verhindern. Aus diesem Grund wird empfohlen, mindestens einmal jährlich eine gynäkologische Untersuchung wahrzunehmen (halbjährlich bei Anwendung von kontrazeptive Methode).  

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Anspruch auf folgende kostenfreie Vorsorgeleistungen:

  • Ab dem 20. Lebensjahr: Untersuchung der äußeren und inneren Geschlechtsorgane, Einstellung des Muttermundes mit dem Spiegel, Entnahme eines Zellabstrichs vom Gebärmutterhals sowie eine zweihändige Tastuntersuchung des kleinen Beckens zur Früherkennung von Erkrankungen der Gebärmutter, des Gebärmutterhalses und der Eierstöcke.
  • Zwischen dem 20. und 25. Lebensjahr: Bereitstellung eines Testsets zur Untersuchung auf Chlamydien mittels Urinprobe.
  • Ab dem 30. Lebensjahr: Tastuntersuchung der Brüste sowie der zugehörigen Lymphabflussgebiete.
  • Ab dem 35. Lebensjahr: Durchführung eines HPV-Tests alle drei Jahre zusätzlich zum Zellabstrich vom Gebärmutterhals.
  • Ab dem 50. Lebensjahr: Beratung zur Teilnahme am Mammografie-Screening-Programm sowie Aushändigung eines Testsets zur Darmkrebsfrüherkennung (Stuhlprobe).
  • Ab dem 55. Lebensjahr: Beratung zur Teilnahme am Darmkrebsvorsorgeprogramm mittels Darmspiegelung.

Wenn Sie wünschen, können wir die Sicherheit Ihrer Vorsorgeuntersuchungen erhöhen. Wir bieten Ihnen als zusätzliche ärztliche Leistung außerhalb des Versorgungsangebotes Ihrer gesetzlichen Krankenkasse folgende Untersuchungen an:

Der Pap-Abstrich (Zellabstrich vom Gebärmutterhals) ist eine bewährte Methode zur Früherkennung von Zellveränderungen und Gebärmutterhalskrebs. Im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung übernimmt die Krankenkasse den Pap-Abstrich in festgelegten Zeitabständen.

Unabhängig von diesem gesetzlich festgelegten Vorsorgerhythmus ist es jedoch möglich und medizinisch sinnvoll, einen Pap-Abstrich auch zu einem früheren oder zusätzlichen Zeitpunkt durchführen zu lassen – zum Beispiel bei einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis, auffälligen Vorbefunden oder auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin.

Diese zusätzliche Untersuchung ist medizinisch möglich und empfehlenswert, gehört jedoch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für den Pap-Abstrich außerhalb des regulären Vorsorgeintervalls müssen daher von der Patientin selbst getragen werden (sogenannte Selbstzahlerleistung / IGeL).

Der Abstrich kann problemlos im Rahmen der routinemäßigen gynäkologischen Untersuchung durchgeführt werden und ist in der Regel schnell und schmerzarm.

Gerne beraten wir Sie individuell, ob ein zusätzlicher Pap-Abstrich für Sie sinnvoll ist, und informieren Sie transparent über Ablauf und Kosten.

Humane Papillomviren (HPV) sind sehr weit verbreitet und werden überwiegend durch sexuelle Kontakte übertragen. In den meisten Fällen verläuft eine HPV-Infektion unbemerkt und heilt von selbst aus. Bestimmte sogenannte Hochrisiko-HPV-Typen können jedoch langfristig Zellveränderungen am Gebärmutterhals verursachen, aus denen sich unbehandelt Gebärmutterhalskrebs entwickeln kann.

Der HPV-Test dient dazu, diese Hochrisiko-Virustypen frühzeitig nachzuweisen – oft noch bevor Zellveränderungen entstehen oder Beschwerden auftreten. Er ist somit ein wichtiger Bestandteil der modernen Krebsfrüherkennung.

Wann wird der HPV-Test durchgeführt?

Frauen ab dem 35. Lebensjahr haben im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung alle drei Jahre Anspruch auf einen HPV-Test, der in Kombination mit dem Zellabstrich (Pap-Test) durchgeführt wird.

HPV-Test auf Wunsch (Selbstzahlerleistung)

Unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen HPV-Test auch außerhalb des regulären Vorsorgeintervalls oder bei jüngere Frauen als 35 Jahre durchführen zu lassen – zum Beispiel bei besonderem Sicherheitsbedürfnis oder auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin.
Dieser Test kann im Rahmen der routinemäßigen gynäkologischen Untersuchung erfolgen, ist unkompliziert und schmerzarm. Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sind von der Patientin selbst zu tragen.

Was bedeutet ein positives Testergebnis?

Ein positiver HPV-Test bedeutet nicht, dass eine Krebserkrankung vorliegt. Er zeigt lediglich das Vorhandensein bestimmter HPV-Typen an. In solchen Fällen empfehlen sich regelmäßige Kontrollen, um mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu behandeln.

Gerne beraten wir Sie persönlich, ob ein zusätzlicher HPV-Test für Sie sinnvoll ist, und informieren Sie transparent über Ablauf und Kosten.

Der Gebärmutterhalskrebs und seine entsprechenden Vorstufen sind eine Infektionskrankheit, deren Erreger das humane Papilloma-Virus ist, kurz HPV. Die Übertragung des Virus erfolgt in der Regel durch direkten Haut bzw. Schleimhautkontakt, oft beim Geschlechtsverkehr. Eine nicht-sexuelle Übertragung ist möglich. Bereits seit einigen Jahren stehen Impfstoffe gegen HPV zur Verfügung, die Schutz vor den wichtigsten HPV-Typen bieten. Die neuen Impfstoffe haben sich in großen Studien als sehr gut verträglich und fast 100%- wirksam gegen die geimpften HPV-Typen erwiesen. 

STIKO-Empfehlung

Die HPV-Impfung wird allen **Mädchen und Jungen im Alter von **9 bis 14 Jahren empfohlen – idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt.  In diesem Altersbereich werden in der Regel zwei Impf-Dosen im Abstand von mindestens fünf Monaten gegeben.  Eine Nachholimpfung ist bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren möglich, wenn die Impfung früher nicht stattgefunden hat.

Auch Personen, die im empfohlenen Alter nicht geimpft wurden, können noch später von einer HPV-Impfung profitieren.

Kosten der Impfung:

  • Bis zum 17. Geburtstag:
    Die HPV-Impfung ist ein regulärer Bestandteil des Schutzimpfungsprogramms der Ständigen Impfkommission (STIKO). Gesetzlich Versicherte können die Impfung kostenfrei über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arzt abrechnen lassen, wenn sie in diesem Alter geimpft werden.
  • Nach dem 17. Geburstag
    Übergangsregelung der Krankenkassen:
    Viele Krankenkassen übernehmen die HPV-Impfung auch nach dem 18. Geburtstag bis zu einem bestimmten Alter, meist bis einschließlich 26 Jahre. In diesem Fall muss man oft die Rechnung zunächst selbst bezahlen und sie dann bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen. Es kann eine kleine gesetzliche Zuzahlung anfallen.  Informieren Sie sich bei ihre Krankenkasse

Der Brustultraschall ist eine schonende und schmerzfreie Untersuchung der Brust mit Hilfe von Ultraschallwellen. Er kommt ohne Röntgenstrahlung aus und eignet sich besonders gut zur Beurteilung des Brustgewebes, vor allem bei jüngeren Frauen oder bei dichtem Drüsengewebe.

Was wird beim Brustultraschall untersucht?
Mit dem Ultraschall können Veränderungen im Brustgewebe wie Zysten, gutartige Knoten oder verdächtige Befunde dargestellt werden. Die Untersuchung ergänzt die Tastuntersuchung und kann helfen, Auffälligkeiten genauer einzuordnen.

Wann ist ein Brustultraschall sinnvoll?
Ein Brustultraschall kann unter anderem sinnvoll sein:

  • bei unklaren oder tastbaren Befunden
  • bei Schmerzen oder Spannungsgefühl in der Brust
  • bei dichtem Brustgewebe, bei dem die Tastuntersuchung allein nicht ausreichend ist
  • zur Verlaufskontrolle bekannter Befunde
  • zur zusätzlichen Abklärung bei familiärer Belastung

Warum ist der Brustultraschall oft eine Selbstzahlerleistung?

Im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge übernimmt die Krankenkasse ab dem 30. Lebensjahr die jährliche Tastuntersuchung der Brust. Ein Brustultraschall wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nur dann bezahlt, wenn ein konkreter medizinischer Verdacht oder ein auffälliger Tastbefund vorliegt.
Wird der Brustultraschall ohne einen solchen Verdacht, also rein vorsorglich oder auf Wunsch der Patientin durchgeführt, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung (IGeL). Die Kosten sind in diesem Fall von der Patientin selbst zu tragen.

Gerne beraten wir Sie persönlich, ob ein Brustultraschall in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist, und informieren Sie transparent über Ablauf und Kosten.

Der vaginale Ultraschall ist eine bewährte und sehr aussagekräftige Untersuchung der inneren weiblichen Geschlechtsorgane. Dabei werden Gebärmutter, Gebärmutterhöhle, Eierstöcke und das umliegende Gewebe mithilfe einer schmalen Ultraschallsonde über die Scheide untersucht. Die Untersuchung ist schmerzarm, strahlungsfrei und dauert nur wenige Minuten.

Was wird beim vaginalen Ultraschall untersucht?
Der vaginale Ultraschall ermöglicht eine genaue Darstellung von:
Gebärmutter und Gebärmutterschleimhaut, Eierstöcken, Zysten, Myomen oder anderen Gewebeveränderungen, frühen Auffälligkeiten, die tastend nicht erkennbar sind.

Wann ist ein vaginaler Ultraschall sinnvoll?
Ein vaginaler Ultraschall kann unter anderem sinnvoll sein:

  • bei Unterbauchbeschwerden oder Zyklusstörungen
  • bei unklaren oder anhaltenden Blutungen
  • zur Kontrolle bekannter Befunde (z. B. Zysten oder Myome)
  • bei Kinderwunsch
  • zur zusätzlichen Vorsorge auf Wunsch der Patientin

Warum ist der vaginale Ultraschall häufig eine Selbstzahlerleistung?

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wird der vaginale Ultraschall nur bei einer konkreten medizinischen Fragestellung oder bei Beschwerden übernommen. Eine routinemäßige Ultraschalluntersuchung der inneren Organe zur Vorsorge ohne Beschwerden ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeleistungen.
Wird der vaginale Ultraschall ohne medizinische Indikation, also rein vorsorglich oder auf Wunsch der Patientin durchgeführt, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung (IGeL). Die Kosten sind in diesem Fall von der Patientin selbst zu tragen. Die Untersuchung kann problemlos im Rahmen der regulären gynäkologischen Kontrolle erfolgen. Gerne beraten wir Sie persönlich, ob ein vaginaler Ultraschall in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist, und informieren Sie transparent über Ablauf und Kosten.

Die Dünnschichtzytologie ist eine moderne Weiterentwicklung des klassischen Pap-Abstrichs zur Früherkennung von Zellveränderungen am Gebärmutterhals. Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und damit zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs beizutragen.

Was ist der Unterschied zum herkömmlichen Pap-Abstrich?

Bei der Dünnschichtzytologie werden die entnommenen Zellen nicht direkt auf einen Objektträger ausgestrichen, sondern zunächst in eine spezielle Flüssigkeit gegeben und im Labor aufbereitet. Dadurch entsteht ein gleichmäßiger, sauberer Zellfilm, der besser beurteilbar ist. Verunreinigungen wie Blut oder Schleim können reduziert werden, was die Aussagekraft der Untersuchung erhöhen kann.

Welche Vorteile bietet die Dünnschichtzytologie?

  • bessere Beurteilbarkeit der Zellproben
  • weniger unklare oder nicht auswertbare Befunde

Warum ist die Dünnschichtzytologie eine Selbstzahlerleistung?

Im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen den klassischen Pap-Abstrich in den vorgesehenen Vorsorgeintervallen.  Die Dünnschichtzytologie stellt eine erweiterte Untersuchungsmethode dar und gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wird die Dünnschichtzytologie daher auf Wunsch der Patientin durchgeführt, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung (IGeL). Die Kosten müssen in diesem Fall von der Patientin selbst getragen werden. Die Untersuchung kann problemlos im Rahmen der regulären gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung erfolgen.

Gerne beraten wir Sie individuell, ob die Dünnschichtzytologie für Sie sinnvoll ist, und informieren Sie transparent über Ablauf und Kosten.

Gynatren® – Unterstützung zur Stabilisierung der Scheidenflora

Gynatren® ist ein Impfstoff zur Stärkung der natürlichen Scheidenflora. Er wird eingesetzt, um die körpereigene Abwehr gegenüber bestimmten Bakterien zu fördern, die häufig an der Entstehung von wiederkehrenden Scheideninfektionen beteiligt sind – insbesondere bakteriellen Vaginosen.

Wann kann Gynatren® sinnvoll sein?

  • bei häufig wiederkehrenden Scheideninfektionen leiden,
  • bei wiederholten bakteriellen Vaginosen,
  • wenn trotz Behandlung mit Medikamenten immer wieder Beschwerden auftreten,
  • zur Stabilisierung der Scheidenflora nach abgeschlossener Therapie.

Die Impfung erfolgt in der Regel in drei Teilimpfungen im Abstand von mehreren Wochen. Eine Auffrischung kann je nach individueller Situation empfohlen werden.

Wie wirkt Gynatren®?

Gynatren® regt das Immunsystem dazu an, Antikörper gegen bestimmte Bakterien zu bilden. Ziel ist es, das natürliche Gleichgewicht der Scheidenflora langfristig zu unterstützen und die Häufigkeit von Infektionen zu reduzieren. Die Impfung ersetzt keine akute Behandlung, kann aber vorbeugend wirken.

Warum ist Gynatren® eine Selbstzahlerleistung?

Die Behandlung mit Gynatren® gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch wenn sie medizinisch sinnvoll sein kann, erfolgt die Anwendung auf Wunsch der Patientin und gilt daher als Selbstzahlerleistung (IGeL). Die Kosten für den Impfstoff und die Impfungen sind von der Patientin selbst zu tragen.

Gerne beraten wir Sie persönlich, ob Gynatren® in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist, und informieren Sie transparent über Ablauf, Nutzen und Kosten.

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